1. Der Teilnehmer…

  1. ..handelt umsichtig gegenüber der eigenen Person, als auch den anderen Trainierenden gegenüber.
  2. ..ist sich über das Verletzungsrisiko und der eigenen Verantwortung diesbezüglich im Klaren.
  3. ..nimmt bei Übungen Rücksicht auf sein augenblickliches Wohlbefinden. Zum Beispiel bei Schmerzen oder erforderlichem Schonen obliegt es dem Teilnehmer selbstständig, von aktuellen Trainingsübungen abzusehen.
  4. ..hat vor dem Training auf Medikamente zu verzichten, wenn hierdurch das Handlungs- und Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden kann. Unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist auf die Teilnahme am Training untersagt. 

2. Sicherheit

  1. Die Übungswaffen können aus Federstahl, Kunststoff oder Holz bestehen. Stahlgeräte haben eine Fehlschärfe von mindestens 2 mm mit abgerundeter Spitze. Gegebenenfalls ist ein sogenannter Pöpsel anzubringen.
  2. Scharten sind von den Übungswaffen zu entfernen.
  3. Aus Sicherheitsgründen muss auf ausreichende Festigkeit der Übungsgeräte geachtet werden.
  4. Bei Partnerübungen ist auf das Material des Übungsgerätes zu achten: Stahl darf nicht gegen Holz oder Kunststoff verwendet werden.
  5. Die Teilnehmer achten sowohl bei Einzel- als auch Partnerübungen auf ausreichend Abstand zu andern Übenden. Ebenso achten die Zuschauer auf ausreichend Abstand zu trainierenden Personen.
  6. Für unterschiedliche Trainingssituationen kann Schutzausrüstung in unterschiedlichem Umfang erforderlich sein. Mindestvorgaben des Trainers ist Folge zu leisten. Davon abgesehen darf die Schutzausrüstung selbstverantwortlich genutzt werden.
  7. Die Schutzausrüstung muss den FIE Standard einhalten.

3. Haftung

  1. Für Verletzungen oder Sachschäden aufgrund von Fahrlässigkeit, kann der Verein Schwertkampf Osnabrück e.V. nicht haftbar gemacht werden.
  2. Für mitgebrachte Kleidung, Ausrüstung oder Wertgegenstände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
  3. Der Teilnehmer ist volljährig oder besitzt die Zustimmung eines gesetzlichen Vormundes.
  4. Der Teilnehmer hat die Sicherheitsordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert diese.

Stand 20. September 2022